Herzlich Willkommen auf der Webseite des Kneipp Vereins Friedberg in Bayern!
Wir freuen uns, dass Sie unsere Homepage gefunden haben. Wir setzen uns für die Förderung einer gesunden Lebensweise und einer ganzheitlichen Gesundheitsförderung ein. Dabei stehen die Lehren von Sebastian Kneipp im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Wir laden Sie ein, sich auf unserer Webseite umzuschauen.
Programmheft 2026/1 Januar–April
Liebe Mitglieder des Kneipp Vereins Friedbergs,
anbei finden Sie das aktuelle Programm. Wir bieten wieder 2 Vorträge zu Kräuterthemen und 3 neue Kurse an:
- 10-wöchiger Kurs "Pilates für Einsteiger"
- Kurzkurs "Schulter-Hals-Nacken"
- Kurzkurs "Neurokinetik"
Mitgliederversammlung
27.02.2026
Am 27. Februar findet um 18 Uhr die Mitgliederversammlung
im Kneipptreff Friedberg statt.
Wir freuen uns auf euer zahlreiches Erscheinen.
Bildnachweis: Kneipp Bund
Jahresmotto 2026
Fünf gewinnt – die Kraft der Kneipp'schen Elemente
2026 steht ganz im Zeichen der fünf Elemente, die das Fundament der Kneipp'schen Gesundheitslehre bilden: Wasser, Bewegung, Ernährung, Heilpflanzen und Lebensordnung. Die fünf Elemente sind die Grundlage eines ganzheitlichen Konzepts für Gesundheitsförderung und -prävention, das heute noch so aktuell ist wie zu Sebastian Kneipps Zeiten.
Bildnachweis: C. Krüger
Adventliches Beisammensein im Café Mahl
Wie letztes Jahr trafen sich ca. 30 Mitglieder, Übungsleiter und Vorstände zum vorweihnachtlichen Kaffee. In gemütlicher Run de war viel Zeit zum Plauschen. Unsere Beirätin Barbara Löber stimmte ein Weihnachtslied mit Polonaise an.
Bildnachweis: Kneipp Bund
Wer war Sebastian Kneipp?
Er (1821-1897) ist für sein ganzheitliches Gesundheitskonzept bekannt und geschätzt. Eigentlich war er aber von Beruf gar nicht Mediziner, sondern Pfarrer. Diesen Berufswunsch hatte Kneipp schon sehr früh und es gelang ihm trotz vieler Hindernisse ihn zu verwirklichen. Als Pfarrer hat er auch bis zum Ruhestand gewirkt.
Als er selbst in Dillingen an Tuberkulose erkrankte, heilte er sich durch eiskalte Bäder in der Donau und entwickelte später aus dieser Erfahrung sein Gesundheitskonzept, mit dem er Kranke heilte und letztlich weltweite Bekanntheit erlangt. Gleichzeitig wies er immer wieder auf die vorbeugende Wirkung einer gesunden Lebensweise hin.
Kneipp hinterließ der Nachwelt viele Schriften. Es gibt zahlreiche Kneipp-Kurorte und Kneipp-Anlagen in Deutschland. Untrennbar mit dem Namen verbunden ist speziell Bad Wörishofen, wo Kneipp seit 1855 wirkte.
von links: B. L., A. H., K. F., C. S., F. v. W., M. v. W., C. B., G. S.; es fehlt C. K.
Marianne von Wachter
1. Vorsitzende
Christian Bartl
2. Vorsitzender und IT
Gerline Sutter
Kassiererin
Christine Krüger
Schriftführerin und Presse
Klaus Fischer
Beirat
Angelika Hamann
Beirätin
Barbara Löber
Beirätin
Claudia Schmid
Beirätin
Friedrich von Wachter
Beirat
Legende für Ortsbezeichnungen:
K - Kneipp Treff
GH - Gymnastikhalle über dem Stadtbad
SB - Stadtbad
RB - Realschulbad
| Wochentag | Was | Wann | Wie lange & ab wann |
Wo | Wie viel € (Mitglieder/Gäste) |
Wer |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Montag | Beckenboden-Gesundheitstraining | 14:15–15:15 15:30–16:30 |
11 x 60 min 12.01.2026 |
K | 40,70 / 51,70 |
Elisabeth Walter 0821 781885 |
| Bodystyling - Wand-Workout | 16:45–17:45 | 11 x 60 min 12.01.2026 |
K | 40,70 / 51,70 |
Elisabeth Walter 0821 781885 |
|
| Pilates | 18:00–19:00 | 11 x 60 min 12.01.2026 |
K | 49,50 / 66,- |
Elisabeth Walter 0821 781885 |
|
| Faszien-Yoga | 19:15–20:30 | 10 x 75 min 12.01.2026 |
K | 57,- / 75,- |
Christa Kiss 0821 70708 |
|
| Aquafitness - Power & Fun | 20:00–20:45 | 10 x 45 min 12.01.2026 |
RB | 37,- / 47,- |
Claudia Schmid 01590 5359840 |
|
| Dienstag | Wirbelsäulengymnastik | 11:00–12:00 | 10 x 60 min 13.01.2026 |
GH | 37,- / 47,- |
Anni Seiler 0821 605679 |
| Wirbelsäulengymnastik | 17:15–18:15 | 9 x 60 min 13.01.2026 |
GH | 33,30 / 42,30 |
Frank Schneider 0821 50897623 |
|
| Osteoporose-Gymnastik | 17:00–18:00 | 10 x 60 min 13.01.2026 |
K | 37,- / 47,- |
Susanne Thieme 0821 2195356 |
|
| Yoga - Ganz entspannt | 18:15–19:30 | 10 x 75 min 13.01.2026 |
K | 57,- / 75,- |
Susanne Thieme 0821 2195356 |
|
| Männer - Fit von Kopf bis Fuß | 18:30–19:30 | 9 x 60 min 13.01.2026 |
GH | 33,30 / 42,30 |
Claudia Schmid 01590 5359840 |
|
| Aquafitness - Power & Fun | 20:00–20:45 | 10 x 45 min 13.01.2026 |
RB | 37,- / 47,- |
Karin Scherer 0821 7290077 Claudia Schmid 01590 5359840 |
|
| Mittwoch | Fit auf dem Stuhl | 09:00–09:45 | 10 x 45 min 14.01.2026 |
K | 28,- / 36,- |
Christa Kiss 0821 707078 |
| Qigong | 09:50–10:50 11:00–12:00 |
10 x 60 min 07.01.2026 |
K | 45,- / 60,- |
Christa Kiss 0821 707078 |
|
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Aquafitness
Gebühr inkl. Eintritt für 1,5 h |
10:30–11:15 11:30–12:15 |
10 x 45 min 14.01.2026 |
K | 71,- / 81,- |
Uschi Seyler 0821 6080177 |
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| Hatha-Yoga | 17:30–18:45 | 11 x 75 min 07.01.2026 |
K | 62,70 / 86,50 |
Doris Seidl 0821 602337 |
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Kräuter-Vorträge
- Gemmo-Mazarate - Entgiftung & Entschlackung |
16:00–17:00 19:00–20:00 |
2 x 60 min 11.02.2026 18.03.2026 |
K | 5,- / 7,- |
Anmeldung im Kneipp Treff 0821 2484185 |
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| Donnerstag | Hatha-Yoga | 09:00–10:15 09:00–10:15 |
10 x 75 min 15.01.2026 |
K | 57,- / 75,- |
Susanne Thieme 0821 2195356 |
| Rückenfitness - Wirbelsäulengymnastik | 09:15–10:15 | 11 x 60 min 08.01.2026 |
GH | 40,70 / 51,70 |
Elisabeth Walter 0821 781885 |
|
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Aquafitness
Gebühr inkl. Eintritt für 1,5h Tiefwasser nur ab 11:30 |
09:30–10:15 10:30–11:15 11:30–12:15 |
10 x 45 min 15.01.2026 |
SB | 71,- / 81,- |
Uschi Seyler 0821 6080177 |
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| Aquafitness | 20:00–20:45 | 10 x 45 min 15.01.2026 |
RB | 44,60 / 56,40 |
Angelika Woller 0177 3429683 |
|
| Qigong | 17:00–18:00 | 10 x 60 min 08.01.2026 |
K | 45,- / 60,- |
Christa Kiss 0821 707078 |
|
| Faszien-Yoga | 18:15–19:30 | 10 x 75 min 08.01.2026 |
K | 57,- / 75,- |
Christa Kiss 0821 70708 |
|
| Pilates für Einsteiger | 19:45–20:45 | 10 x 60 min 08.01.2026 |
K | 45,- / 60,- |
Alexandra von Bartschikowski 0176 96446744 |
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| Freitag | Schulter-Hals-Nacken | 18:00–19:15 27.02./06.03./13.03. |
3 x 75 min 27.02.2026 |
K | 22,50 / 30,- |
Uschi Seyler 0821 6080177 |
| Neurokinetik | 17:15–18:15 23.01./30.01./13.02. |
3 x 60 min 23.01.2026 |
K | 18,- / 24,- |
Kerstin Mayer 0170 4660737 |

Hanni & Herbert Maier

Claudia Schmid

Susanne Thieme

Angelika Woller
Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen:
| Einzelmitgliedschaft | € 36,- |
| Familienmitgliedschaft | € 46,- |
| Fördermitgliedschaft | € 50,- |
Alles, was Ihre Mitgliedschaft betrifft (Vereinsbeitritt, Änderung, Kündigung etc.) senden Sie bitte direkt an die Email-Adresse (unter „Kontakte“) oder geben es direkt im Kneipp Treff ab (während der Öffnungszeiten oder in Postkasten). Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist erklärt werden.
§ 1
Der Verein trägt den Namen Kneipp-Verein Friedberg e.V. und hat seinen Sitz in Friedberg. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg eingetragen.
§ 2
Der Kneipp-Verein Friedberg e.V. gehört dem Kneipp-Bund e.V. Bundesverband für Gesundheitsförderung an. Er ist jedoch wirtschaftlich und rechtlich selbständig. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3
Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Lehre Sebastian Kneipps vom gesunden Leben und naturgemäßen Heilen – sinngemäß erweitert und vertieft, wissenschaftlich untermauert und zeitgemäß dargestellt allen Menschen nahe zubringen.
§ 4
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Wirtschaftliche Einrichtungen dürfen in ihrer Gesamtrichtung nur dazu dienen, die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins zu verwirklichen. Der Verein verfolgt keine parteipolitischen Ziele. Seine Aufgaben sind überkonfessionell.
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Vereins verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Das Arbeitsgebiet des Kneipp-Vereins umfasst u.a.
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im umfassenden Sinne des Gesundheitsbildung durch praxisbezogene Aufklärung z.B. durch:
- fachliche und belehrende Vorträge über Fragen der persönlichen und allgemeinen Gesundheitspflege sowie über die Verhütung von Krankheiten.
- Abhalten von Kursen über Gesundheits- und Krankenpflege, zweckmäßige Ernährung und über die Anwendung von Licht, Luft, Sonne, Wasser und Heilpflanzen.
- Kurse in Bewegungs- und Entspannungsübungen sowie Förderung und Pflege des Sports in seiner Gesamtheit.
- Förderung von Luft- und Sonnenbädern. Wassertretstellen und Armbadeanlagen und Einrichtungen Kneipp`scher Erlebnisstätten.
- Förderung des Jugendgesundheitsdienstes, Bildung von Jugendgruppen.
- Förderung aller Maßnahmen, die der besonderen Bedeutung der Familie als Hüter der Gesundheit gerecht werden.
- Pflege des Andenkens an Sebastian Kneipp.
§ 6 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Mindestalter 14 Jahre. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Für Minderjährige ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Jedes Mitglied hat den Vereinsbeitrag zu zahlen. Für über 18jährige Mitglieder ist der Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte Voraussetzung. Die Familienmitgliedschaft kann für alle zur Familie gehörenden Personen beantragt werden. Sie erstreckt sich auf die Elternpaare und sämtliche noch in Ausbildung befindlichen Kinder ohne eigenen Verdienst, bis max. zum vollendeten 27. Lebensjahr.
Als FÖRDERNDE MITGLIEDER können dem Verein natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen beitreten, die durch Sonderbeiträge den Verein besonders fördern wollen. Mitglieder und Personen, die sich um den Kneipp-Verein besonders verdient gemacht haben, können in der Hauptversammlung zu EHRENMITGLIEDERN ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch von der Beitragsleistung befreit.
§ 7
Für langjährige Mitgliedschaft werden folgende Ehrennadeln verliehen:
- 10 Jahre – Ehrennadel in Bronze
- 25 Jahre – Ehrennadel in Silber
- über 40 Jahre – Ehrennadel in Gold
Anträge sind über den Kneipp-Verein an den Kneipp-Bund zu richten. Besondere Verdienste um die Kneipp`sche Idee können durch Verleihung des Verbandsabzeichens in Silber und Gold gewürdigt werden. Über entsprechende Anträge entscheidet das Präsidium des Kneipp-Bundes.
§ 8
Jedes Mitglied erhält die Bundeszeitschrift sowie Benachrichtigungen örtlichen Charakters so lange unentgeltlich an die angegebene Anschrift zugestellt, als es mit dem von der Hauptversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträgen nicht in Verzug gerät. Bei Familienmitgliedschaften wird nur ein Exemplar der Verbandszeitschrift geliefert.
§ 9 Rechte der Mitglieder
- Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt:
- an den Beratungen und Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Mitglieder über 18 Jahre berechtigt.
- die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe des hierfür getroffenen Bestimmungen zu benutzen.
- an den Veranstaltungen des Vereins zu dem festgelegten Unkostenbeitrag teilzunehmen.
- Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet:
- die Satzung des Vereins zu befolgen.
- nicht gegen die Interessen des Vereins zu handeln.
- die durch Beschluss des Jahreshauptversammlung festgesetzten Beiträge auch im Einzugsverfahren zu entrichten.
§ 10
Mit der Volljährigkeit ist jedes Mitglied wahl- und stimmberechtigt, außer in Fällen, in denen die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit einem Mitglied oder die Einleitung eines Rechtsstreites zwischen einem Mitglied und dem Verein betrifft (§34 BGB). Ehegatten als Familienmitglieder sind wahl- und stimmberechtigt.
- Die Mitgliedschaft erlischt durch
- Austritt
- Ausschluss
- Tod
- Auflösung des Vereins, jedoch nicht vor Durchführung der Liquidation gemäß § 47 BGs.
- Der Austritt kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist durch eingeschriebenen Brief erklärt werden.
- Der Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder den Interessen des Vereins zuwiderhandelt.
- Der Ausschluss wird durch den Vereinsvorstand beschlossen und dem Ausgeschlossenen mittels eingeschriebenem Brief zugestellt. Darin ist auf das Einspruchsrecht hinzuweisen. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des eingeschriebenen Briefes. Über den Einspruch entscheidet die Hauptversammlung.
- Mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ist das Mitglied automatisch aus dem Verein ausgeschlossen.
- Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch am Vereinsvermögen.
§ 11 Organe
Die Organe des Kneipp-Vereins sind:
- Die Hauptversammlung
- Der Vorstand
- Der Beirat
§ 12 Hauptversammlung
- Die ordentliche Hauptversammlung des Vereins findet alljährlich möglichst im ersten Kalenderhalbjahr statt. Der Vorstand bestimmt nach Anhörung des Beirates die Tagesordnung, Zeit und Ort der Jahreshauptversammlung und beruft sie mindestens drei Wochen vor dem festgesetzten Termin schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
- Außerordentliche Hauptversammlungen können vom Vorstand jederzeit und mit einer Frist von 10 Tagen einberufen werden. Sie müssen einberufen werden, wenn dies der Beirat mit Dreiviertelmehrheit oder der vierte Teil der Mitglieder verlangen.
- Die Hauptversammlung setzt sich zusammen aus:
- den Mitgliedern
- dem Vorstand
- dem Beirat Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle volljährigen Vereinsmitglieder. Minderjährige sind nur teilnahmeberechtigt.
- Anträge zur Hauptversammlung können vom Vorstand, vom Beirat und den stimmberechtigten Mitgliedern gestellt werden. Die Anträge sind zu begründen und spätestens 6 Tage vor der Hauptversammlung dem Vereinsvorsitzenden einzureichen. Über die Behandlung verspätet eingereichter Anträge entscheidet die Hauptversammlung.
- Der Geschäftskreis der Hauptversammlung erstreckt sich auf:
- Genehmigung des Geschäfts- und Rechenschaftsberichtes
- Genehmigung des Haushaltsplanes
- Entlastung von Vorstand und Beirat
- Wahl von Vorstand und Beirat
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
- Beschlussfassung über die eingegangenen Anträge
- Verschiedenes
- Beschlüsse allgemeiner Art werden mit Stimmenmehrheit gefasst, außer den im §17 vorgesehenen Fällen.
- Die Niederschrift über die Hauptversammlung ist spätestens vier Wochen nach der Versammlung der Landesgeschäftsführung bzw. der Hauptverwaltung des Kneipp-Bundes einzureichen.
- Zur Überprüfung der Kassen- und Buchführungen werden von der Hauptversammlung zwei sachverständige Personen auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Prüfung sollte jährlich einmal stattfinden. Über das Ergebnis ist der Hauptversammlung zu berichten.
§ 13 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem
- Vorsitzenden,
- Vorsitzenden, Schriftführer und Schatzmeister.
- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende vertreten. Der Vorstand wird von der Hauptversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Vorstand muss Mitglied des Kneipp-Vereins sein. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt. Der 1. Vorsitzende oder 2. Vorsitzende kann auch gleichzeitig ein zweites Vorstandsamt (z.B. Schriftführer oder Schatzmeister) ausüben. Der Vorstand kann freiwerdende Vorstands- oder Beiratsposten kommissarisch bis zur nächsten Hauptversammlung besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
- Der Vorstand stellt im Einvernehmen mit dem Beirat für jedes Jahr einen Haushaltsplan auf, der von der Hauptversammlung zu genehmigen ist. Verträge, die eine Verpflichtung von über 500,- € (außerhalb des Etats) enthalten, bedürfen im Innenverhältnis des Zustimmung des Beirates.
- Der Vorstand hält Sitzungen nach Bedarf ab, mindestens aber zweimal jährlich. Die Einladung muss 10 Tage vorher schriftlich ergangen sein.
- Der Vorstand gibt sich zur Regelung seiner Geschäfte eine Geschäftsordnung.
§ 14 Beirat
- Dem Beirat sollen nach Möglichkeit mindestens 6 Mitglieder angehören.
- Der Beirat wird von der Hauptversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Beiratsmitglieder müssen Mitglieder des Kneipp-Vereins sein.
- Der Beirat ist vor allen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu hören. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die einfache Stimmenmehrheit.
§ 15
Vorstand und Beirat halten gemeinsame Sitzungen ab. Die Einladung muss 10 Tage vorher schriftlich ergangen sein.
§ 16
Über jede Sitzung des Vorstandes, des Beirates und der Hauptversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 17
- Die Satzung kann nur durch Beschluss der Hauptversammlung mit mindestens Dreiviertelmehrheit geändert werden. Der Kneipp-Bunde.V. ist zu hören.
- Der Kneipp-Verein kann nur durch Beschluss, welcher mit Dreiviertelmehrheit erfolgen muss, in einer zu diesem Zweck einberufenen Hauptversammlung aufgelöst werden. Diese Beschlussfassung ist möglich, wenn bei dieser Hauptversammlung drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Sind nicht drei Viertel zur Auflösungsversammlung anwesend, so ist eine neue Versammlung innerhalb der nächsten acht Wochen einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit Dreiviertelmehrheit der Erschienenen endgültig beschließt. Der Kneipp-Bund ist zu hören.
- Die Mitgliederversammlung benennt zur Abwicklung der Geschäfte drei Liquidatoren.
- Das bei der Auflösung des Vereins vorhandene Vermögen fällt dem Kneipp-Bund e.V. Bundesverband für Gesundheitsförderung zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Sollte der KneippBund e.V. selbst aufgelöst sein, so fällt das Vermögen ausschließlich gemeinnützigen, die Volksgesundheit fördernden Körperschaften zu. Über die Verwendung beschließt die letzte Hauptversammlung, nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.
Diese Satzung wurde am 07.02.1990 errichtet.
Wenn Sie mehr über die Kneipp Vereine in Deutschland wissen wollen:
Dachverband (Deutschland): https://www.kneippbund.de
Landesverband: https://www.kneipp-lv-bayern.de
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen, können Sie das über folgende Wege:
Postanschrift
Kneip Treff Friedberg
Bauernbräustraße 4 (Brunnenhofpassage)
86316 Friedberg
Öffnungszeiten des Kneip Treffs
jeweils dienstags von 10-12 Uhr und
jeden 1. Freitag im Monat von 10-12 Uhr
(In den Schulferien sind keine Bürozeiten.)
Telefon
0821 248 41 85