info@kneippverein-friedberg.de 0821 248 41 85

Herzlich Willkommen auf der Webseite des Kneipp Vereins Friedberg in Bayern!

Wir freuen uns, dass Sie unsere Homepage gefunden haben. Wir setzen uns für die Förderung einer gesunden Lebensweise und einer ganzheitlichen Gesundheitsförderung ein. Dabei stehen die Lehren von Sebastian Kneipp im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir laden Sie ein, sich auf unserer Webseite umzuschauen.

Programmheft 2026/2 April–August

Programmheft 2026/2 April–August

Liebe Mitglieder des Kneipp-Vereins Friedbergs,
anbei finden Sie das aktuelle Programm. Wir bieten unter anderem folgende neue Kurse an:
- "Pilates für Einsteiger" am Mittwoch
- eine "Bunte-Gute-Laune-Stunde"
- und "Linedance".

Zum Download
Wanderungen mit Hanni und Herbert Maier

Bildnachweis: pixabay

Wanderungen mit Hanni und Herbert Maier
02.05.2026, 06.06.2026, 11.07.2026

Hanni und Herbert Maier bieten im Frühsommer insgesamt drei Wanderungen an.
Die Routen führen nach Landsberg, Schloß Schleißheim und nach Füssen.
Mehr Details können Sie auch im aktuellen Programmheft finden.

Details
Im Frühsommer aktiv

Im Frühsommer aktiv
09.05.2026, 27.06.2025

"Zwischen Moor und Mauern – Benediktbeuren entdecken" wird von Manuela Hossain angeboten. Und eine Radtour durchs Wittelsbacher Land mit Kneippen wird von Klaus Fischer durchgeführt.

Kneippen im Sommer

Bildnachweis: Kneipp Bund

Kneippen im Sommer

In den Sommerferien bietet Barbara Löber gemeinsames Kneippen an verschiedenen Kneipp-Becken in der Umgebung an. Treffpunkt ist jeweils um 17:00 Uhr. Die Termine sind:
- 04.08.2026 Mering am Lippgarten, Marienstraße 7;
- 11:08.2026 in Merching, Paartalweg Ecke Bahnhofstraße;
- 18.08.2026 in Königsbrunn im Park der Sinne, Gerstenstraße 10;
- 25.08.2026 in Pfersee, Ganghoferstraße 28b (Zugang an der Brücke).

von links vorne: C. Schmid, F. von Wachter, B. Löber

von links hinten: K. Fischer, R. Berger, M. von Wachter, A. Hamann, G. Sutter, C. Krüger

Marianne von Wachter

1. Vorsitzende

Angelika Hamann

2. Vorsitzende

Gerlinde Sutter

Kassiererin

Christine Krüger

Schriftführerin und Presse

Klaus Fischer

Beirat

Rosemarie Berger

Beirätin

Barbara Löber

Beirätin

Claudia Schmid

Beirätin

Friedrich von Wachter

Beirat

Legende für Ortsbezeichnungen:
K - KneippTreff
GH - Gymnastikhalle über dem Stadtbad
SB - Stadtbad
RB - Realschulbad

Wochentag Was Wann Wie lange
& ab wann
Wo Wie viel €
(Mitglieder/Gäste)
Wer
Montag Beckenboden-Gesundheitstraining 14:15–15:15
15:30–16:30
12 x 60 min
13.04.2026
K 44,40 / 56,40 Elisabeth Walter
0821 781885
Bodystyling - Wand-Workout 16:45–17:45 12 x 60 min
13.04.2026
K 44,40 / 56,40 Elisabeth Walter
0821 781885
Pilates 18:00–19:00 12 x 60 min
13.04.2026
K 54,00 / 72,00 Elisabeth Walter
0821 781885
Faszien-Yoga 19:15–20:30 10 x 75 min
13.04.2026
K 57,00 / 75,00 Christa Kiss
0821 70708
Aquafitness - Power & Fun 20:00–20:45 11 x 45 min
13.04.2026
RB 40,70 / 51,70 Claudia Schmid
01590 5359840
Dienstag Wirbelsäulengymnastik 11:00–12:00 12 x 60 min
14.04.2026
GH 44,40 / 56,40 Anni Seiler
0821 605679
Wirbelsäulengymnastik 17:15–18:15 13 x 60 min
14.04.2026
GH 48,10 / 61,10 Frank Schneider
0821 50897623
Osteoporose-Gymnastik 17:00–18:00 12 x 60 min
14.04.2026
K 44,40 / 56,40 Susanne Thieme
0821 2195356
Yoga - Ganz entspannt 18:15–19:30 12 x 75 min
14.04.2026
K 68,40 / 90,00 Susanne Thieme
0821 2195356
Männer - Fit von Kopf bis Fuß 18:30–19:30 13 x 60 min
14.04.2026
GH 48,10 / 61,10 Frank Schneider
0821 50897623
Aquafitness - Power & Fun 20:00–20:45 11 x 45 min
14.04.2026
RB 40,70 / 51,70 Claudia Schmid
01590 5359840
Mittwoch Fit auf dem Stuhl 09:00–09:45 10 x 45 min
15.04.2026
K 28,00 / 36,00 Christa Kiss
0821 707078
Qigong 09:50–10:50
11:00–12:00
10 x 60 min
15.04.2026
K 45,00 / 60,00 Christa Kiss
0821 707078
Aquafitness
Gebühr inkl. Eintritt für 1,5 h
10:30–11:15
11:30–12:15
11 x 45 min
15.04.2026
SB 78,10 / 89,10 Uschi Seyler
0821 6080177
Hatha-Yoga 17:30–18:45 13 x 75 min
15.04.2026
K 74,10 / 97,50 Doris Seidl
0821 602337
Pilates für Einsteiger 19:00–20:00 10 x 60 min
15.04.2026
K 45,00 / 60,00 Alexandra von Bartschikowski
0176 96446744
Donnerstag Hatha-Yoga 09:00–10:15
10:30–11:45
11 x 75 min
16.04.2026
K 62,70 / 82,50 Susanne Thieme
0821 2195356
Rückenfitness - Wirbelsäulengymnastik 09:15–10:15 11 x 60 min
16.04.2026
GH 40,70 / 51,70 Elisabeth Walter
0821 781885
Aquafitness
Gebühr inkl. Eintritt für 1,5h
Tiefwasser nur ab 11:30
09:30–10:15
10:30–11:15
11:30–12:15
11 x 45 min
16.04.2026
SB 78,10 / 89,10 Uschi Seyler
0821 6080177
Aquafitness 20:00–20:45 12 x 45 min
16.04.2026
RB 44,40 / 56,40 Angelika Woller
0177 3429683
Qigong 17:00–18:00 10 x 60 min
09.04.2026
K 45,00 / 60,00 Christa Kiss
0821 707078
Faszien-Yoga 18:15–19:30 10 x 75 min
09.04.2026
K 57,00 / 75,00 Christa Kiss
0821 70708
Pilates für Fortgeschrittene 19:45–20:45 10 x 60 min
16.04.2026
K 45,00 / 60,00 Alexandra von Bartschikowski
0176 96446744
Freitag Linedance 16:00–17:00 3 x 60 min
24.04.2026, 08.05.2026, 22.05.2026
K 24,00 / 32,00 Sabine Hrabowsky
0821 2679137
Bunte-Gute-Laune-Stunde 17:15–18:15 3 x 60 min
26.06.2026, 03.07.2026, 10.07.2026
K 24,00 / 32,00 Claudia Schmid
0821 6070789
Vortrag: Chancen eines kleinen Gartens 19:30
24.04.2026
K 5,00 / 7,00 Claudia Schmid
(keine Anmeldung erforderlich)

Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen:

Einzelmitgliedschaft  € 36,-
Familienmitgliedschaft  € 46,-
Fördermitgliedschaft  € 50,-

Alles, was Ihre Mitgliedschaft betrifft (Vereinsbeitritt, Änderung, Austritt etc.) senden Sie bitte direkt an unsere Email-Adresse (unter „Kontakte“) oder geben es direkt im KneippTreff ab (während der Bürozeiten oder in den Postkasten). Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist erklärt werden.

§ 1

Der Verein trägt den Namen Kneipp-Verein Friedberg e.V. und hat seinen Sitz in Friedberg. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg eingetragen.

§ 2

Der Kneipp-Verein Friedberg e.V. gehört dem Kneipp-Bund e.V. Bundesverband für Gesundheitsförderung an. Er ist jedoch wirtschaftlich und rechtlich selbständig. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3

Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Lehre Sebastian Kneipps vom gesunden Leben und naturgemäßen Heilen – sinngemäß erweitert und vertieft, wissenschaftlich untermauert und zeitgemäß dargestellt allen Menschen nahe zubringen.

§ 4

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Wirtschaftliche Einrichtungen dürfen in ihrer Gesamtrichtung nur dazu dienen, die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins zu verwirklichen. Der Verein verfolgt keine parteipolitischen Ziele. Seine Aufgaben sind überkonfessionell.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Vereins verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5

Das Arbeitsgebiet des Kneipp-Vereins umfasst u.a.

  1. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens im umfassenden Sinne des Gesundheitsbildung durch praxisbezogene Aufklärung z.B. durch:
    1. fachliche und belehrende Vorträge über Fragen der persönlichen und allgemeinen Gesundheitspflege sowie über die Verhütung von Krankheiten.
    2. Abhalten von Kursen über Gesundheits- und Krankenpflege, zweckmäßige Ernährung und über die Anwendung von Licht, Luft, Sonne, Wasser und Heilpflanzen.
    3. Kurse in Bewegungs- und Entspannungsübungen sowie Förderung und Pflege des Sports in seiner Gesamtheit.
    4. Förderung von Luft- und Sonnenbädern. Wassertretstellen und Armbadeanlagen und Einrichtungen Kneipp`scher Erlebnisstätten.
    5. Förderung des Jugendgesundheitsdienstes, Bildung von Jugendgruppen.
    6. Förderung aller Maßnahmen, die der besonderen Bedeutung der Familie als Hüter der Gesundheit gerecht werden.
  2. Pflege des Andenkens an Sebastian Kneipp.

§ 6 Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Mindestalter 14 Jahre. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Für Minderjährige ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Jedes Mitglied hat den Vereinsbeitrag zu zahlen. Für über 18jährige Mitglieder ist der Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte Voraussetzung. Die Familienmitgliedschaft kann für alle zur Familie gehörenden Personen beantragt werden. Sie erstreckt sich auf die Elternpaare und sämtliche noch in Ausbildung befindlichen Kinder ohne eigenen Verdienst, bis max. zum vollendeten 27. Lebensjahr.

Als FÖRDERNDE MITGLIEDER können dem Verein natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen beitreten, die durch Sonderbeiträge den Verein besonders fördern wollen. Mitglieder und Personen, die sich um den Kneipp-Verein besonders verdient gemacht haben, können in der Hauptversammlung zu EHRENMITGLIEDERN ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch von der Beitragsleistung befreit.

§ 7

Für langjährige Mitgliedschaft werden folgende Ehrennadeln verliehen:

  • 10 Jahre – Ehrennadel in Bronze
  • 25 Jahre – Ehrennadel in Silber
  • über 40 Jahre – Ehrennadel in Gold

Anträge sind über den Kneipp-Verein an den Kneipp-Bund zu richten. Besondere Verdienste um die Kneipp`sche Idee können durch Verleihung des Verbandsabzeichens in Silber und Gold gewürdigt werden. Über entsprechende Anträge entscheidet das Präsidium des Kneipp-Bundes.

§ 8

Jedes Mitglied erhält die Bundeszeitschrift sowie Benachrichtigungen örtlichen Charakters so lange unentgeltlich an die angegebene Anschrift zugestellt, als es mit dem von der Hauptversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträgen nicht in Verzug gerät. Bei Familienmitgliedschaften wird nur ein Exemplar der Verbandszeitschrift geliefert.

§ 9 Rechte der Mitglieder

  1. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt:
    1. an den Beratungen und Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Mitglieder über 18 Jahre berechtigt.
    2. die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe des hierfür getroffenen Bestimmungen zu benutzen.
    3. an den Veranstaltungen des Vereins zu dem festgelegten Unkostenbeitrag teilzunehmen.
  2. Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet:
    1. die Satzung des Vereins zu befolgen.
    2. nicht gegen die Interessen des Vereins zu handeln.
    3. die durch Beschluss des Jahreshauptversammlung festgesetzten Beiträge auch im Einzugsverfahren zu entrichten.

§ 10

Mit der Volljährigkeit ist jedes Mitglied wahl- und stimmberechtigt, außer in Fällen, in denen die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit einem Mitglied oder die Einleitung eines Rechtsstreites zwischen einem Mitglied und dem Verein betrifft (§34 BGB). Ehegatten als Familienmitglieder sind wahl- und stimmberechtigt.

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch
    1. Austritt
    2. Ausschluss
    3. Tod
    4. Auflösung des Vereins, jedoch nicht vor Durchführung der Liquidation gemäß § 47 BGs.
  2. Der Austritt kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist durch eingeschriebenen Brief erklärt werden.
  3. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder den Interessen des Vereins zuwiderhandelt.
  4. Der Ausschluss wird durch den Vereinsvorstand beschlossen und dem Ausgeschlossenen mittels eingeschriebenem Brief zugestellt. Darin ist auf das Einspruchsrecht hinzuweisen. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des eingeschriebenen Briefes. Über den Einspruch entscheidet die Hauptversammlung.
  5. Mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ist das Mitglied automatisch aus dem Verein ausgeschlossen.
  6. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch am Vereinsvermögen.

§ 11 Organe

Die Organe des Kneipp-Vereins sind:

  1. Die Hauptversammlung
  2. Der Vorstand
  3. Der Beirat

§ 12 Hauptversammlung

  1. Die ordentliche Hauptversammlung des Vereins findet alljährlich möglichst im ersten Kalenderhalbjahr statt. Der Vorstand bestimmt nach Anhörung des Beirates die Tagesordnung, Zeit und Ort der Jahreshauptversammlung und beruft sie mindestens drei Wochen vor dem festgesetzten Termin schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
  2. Außerordentliche Hauptversammlungen können vom Vorstand jederzeit und mit einer Frist von 10 Tagen einberufen werden. Sie müssen einberufen werden, wenn dies der Beirat mit Dreiviertelmehrheit oder der vierte Teil der Mitglieder verlangen.
  3. Die Hauptversammlung setzt sich zusammen aus:
    1. den Mitgliedern
    2. dem Vorstand
    3. dem Beirat Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle volljährigen Vereinsmitglieder. Minderjährige sind nur teilnahmeberechtigt.
  4. Anträge zur Hauptversammlung können vom Vorstand, vom Beirat und den stimmberechtigten Mitgliedern gestellt werden. Die Anträge sind zu begründen und spätestens 6 Tage vor der Hauptversammlung dem Vereinsvorsitzenden einzureichen. Über die Behandlung verspätet eingereichter Anträge entscheidet die Hauptversammlung.
  5. Der Geschäftskreis der Hauptversammlung erstreckt sich auf:
    1. Genehmigung des Geschäfts- und Rechenschaftsberichtes
    2. Genehmigung des Haushaltsplanes
    3. Entlastung von Vorstand und Beirat
    4. Wahl von Vorstand und Beirat
    5. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
    6. Beschlussfassung über die eingegangenen Anträge
    7. Verschiedenes
  6. Beschlüsse allgemeiner Art werden mit Stimmenmehrheit gefasst, außer den im §17 vorgesehenen Fällen.
  7. Die Niederschrift über die Hauptversammlung ist spätestens vier Wochen nach der Versammlung der Landesgeschäftsführung bzw. der Hauptverwaltung des Kneipp-Bundes einzureichen.
  8. Zur Überprüfung der Kassen- und Buchführungen werden von der Hauptversammlung zwei sachverständige Personen auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Prüfung sollte jährlich einmal stattfinden. Über das Ergebnis ist der Hauptversammlung zu berichten.

§ 13 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem
    1. Vorsitzenden,
    2. Vorsitzenden, Schriftführer und Schatzmeister.
  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende vertreten. Der Vorstand wird von der Hauptversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Vorstand muss Mitglied des Kneipp-Vereins sein. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt. Der 1. Vorsitzende oder 2. Vorsitzende kann auch gleichzeitig ein zweites Vorstandsamt (z.B. Schriftführer oder Schatzmeister) ausüben. Der Vorstand kann freiwerdende Vorstands- oder Beiratsposten kommissarisch bis zur nächsten Hauptversammlung besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
  3. Der Vorstand stellt im Einvernehmen mit dem Beirat für jedes Jahr einen Haushaltsplan auf, der von der Hauptversammlung zu genehmigen ist. Verträge, die eine Verpflichtung von über 500,- € (außerhalb des Etats) enthalten, bedürfen im Innenverhältnis des Zustimmung des Beirates.
  4. Der Vorstand hält Sitzungen nach Bedarf ab, mindestens aber zweimal jährlich. Die Einladung muss 10 Tage vorher schriftlich ergangen sein.
  5. Der Vorstand gibt sich zur Regelung seiner Geschäfte eine Geschäftsordnung.

§ 14 Beirat

  1. Dem Beirat sollen nach Möglichkeit mindestens 6 Mitglieder angehören.
  2. Der Beirat wird von der Hauptversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Beiratsmitglieder müssen Mitglieder des Kneipp-Vereins sein.
  3. Der Beirat ist vor allen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu hören. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die einfache Stimmenmehrheit.

§ 15

Vorstand und Beirat halten gemeinsame Sitzungen ab. Die Einladung muss 10 Tage vorher schriftlich ergangen sein.

§ 16

Über jede Sitzung des Vorstandes, des Beirates und der Hauptversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 17

  1. Die Satzung kann nur durch Beschluss der Hauptversammlung mit mindestens Dreiviertelmehrheit geändert werden. Der Kneipp-Bunde.V. ist zu hören.
  2. Der Kneipp-Verein kann nur durch Beschluss, welcher mit Dreiviertelmehrheit erfolgen muss, in einer zu diesem Zweck einberufenen Hauptversammlung aufgelöst werden. Diese Beschlussfassung ist möglich, wenn bei dieser Hauptversammlung drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Sind nicht drei Viertel zur Auflösungsversammlung anwesend, so ist eine neue Versammlung innerhalb der nächsten acht Wochen einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit Dreiviertelmehrheit der Erschienenen endgültig beschließt. Der Kneipp-Bund ist zu hören.
  3. Die Mitgliederversammlung benennt zur Abwicklung der Geschäfte drei Liquidatoren.
  4. Das bei der Auflösung des Vereins vorhandene Vermögen fällt dem Kneipp-Bund e.V. Bundesverband für Gesundheitsförderung zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Sollte der KneippBund e.V. selbst aufgelöst sein, so fällt das Vermögen ausschließlich gemeinnützigen, die Volksgesundheit fördernden Körperschaften zu. Über die Verwendung beschließt die letzte Hauptversammlung, nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.

Diese Satzung wurde am 07.02.1990 errichtet.

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten möchten, stehen Ihnen folgende Wege zur Verfügung:

Postanschrift

Kneipp-Verein Friedberg e.V.
Bauernbräustraße 4 (Brunnenhofpassage)
86316 Friedberg

Bürozeiten des KneippTreffs

jeweils dienstags von 10-12 Uhr und
jeden 1. Freitag im Monat von 10-12 Uhr
(In den Schulferien sind keine Bürozeiten.)

Telefon

0821 248 41 85

E-Mail

info@kneippverein-friedberg.de